Beißvorfall und die Folgen -
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HundeRecht.online hilft Ihnen sofort weiter!
Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche durch einen Anwalt für HundeRecht.
>Sie bekommen Post vom Anwalt:
Sie bekommen Post vom Anwalt, der für seinen Mandanten ein Schmerzensgeld wegen einer erlittenen Bissverletzung und den Ersatz von Behandlungskosten für den Tierarzt fordert.
>Sie sollen jetzt ein hohes Schmerzensgeld zahlen:
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Schmerzensgeldforderungen vielfach völlig überzogen sind und die Höhe durch die Vorlage entsprechender Dokumente, wie Arztbescheinigungen oder Tierarztrechnungen, nicht belegt werden.
>Sie sind verunsichert:
Natürlich sind Sie verunsichert und wissen nicht, ob die Forderung seine Richtigkeit hat und was zu tun ist. Sie lassen sich all zu schnell davon beeindrucken, dass die 'Gegenseite' Ihnen gleich über einen Anwalt schreibt. Nehmen Sie diese Vorgehensweise ernst!
Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche -
das Service-Team von HundeRecht.online hilft
schnell & unkompliziert.
Telefon (0531) 239 269-0
>Klageverfahren bei Nichtzahlung:
Für den Fall der Nichtzahlung binnen einer kurzen Frist wird Ihnen - wie selbstverständlich - die Einleitung eines Klageverfahrens angedroht. Sie fühlen sich erheblich unter Druck gesetzt.
>Was Sie unbedingt machen sollten:
Unsere dringende Empfehlung: Beachten Sie die gesetzten Fristen! Denn, keine Reaktion ist grundsätzlich die schlechteste Reaktion.
>Verschaffen Sie sich Klarheit:
Wann Sie Fragen haben und dringend Antworten brauchen, dann fragen Sie uns. Unser Service-Team hilft Ihnen sehr gern. Sie erhalten von uns im Rahmen einer ersten kostenlosen Ersteinschätzung eine Auskunft darüber, ob die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind und was Sie im Weiteren befürchten müssen.
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