Beißvorfall und die Folgen -
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>Wer für sein Recht kämpft, hat die Möglchkeit zu gewinnen. Wer nicht für sein Recht kämpf, hat von Anfang an bereits verloren.<
Ein alt bekanntes Sprichwort, das im Fall Ihres betroffenen Hundes besser denn je passt.
>Ihre Ausgangslage:
Das Anhörungsverfahren beim Amt ist abgeschlossen. Der Mitarbeiter der zuständigen Verwaltungsbehörde hat aufgrund des ihm aktenkundigen Sachverhalts eine Entscheidung getroffen und Ihren Hund als sogenannten Gefährlichen Hund eingestuft. Die Einstufung ist stets die Folge der Sachverhaltsangaben des 'Anzeigeerstatters' und Ihrer Einlassung.
>Vorsicht 1-Monats-Frist!
Sie erhalten die Nachricht von der Einstufung Ihres Hundes als Gefährlichen Hund per Post in der Regel per Postzustellungsurkunde (gelber Briefumschlag). Auf dem gelben Briefumschlag ist das Zustelldatum vermerkt, also das Datum, an dem der Brief vom Briefträger in Ihren Briefkasten gesteckt wurde. Ab dem Tag der Zustellung gilt die 1-Monats-Frist (nicht zu verwechseln mit einer vier-Wochen-Frist), innerhalb derer Sie die Möglichkeit haben, die Entscheidung der Verwaltungsbehörde und damit auch die Einstufung Ihres Hundes als Gefährlichen Hund im Wege eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht anzugreifen.
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Telefon (0531) 239 269-0
>Unsere dringende Empfehlung:
Überlegen Sie sich reiflich, ob Sie ein Klageverfahren vor dem Gericht allein bestreiten wollen.
Es gibt vor jedem Gericht 'Spielregeln', die Sie als juristischer Laie regelmäßig nicht kennen oder deren Tragweite Sie nicht abschätzen können.
Wir gehen diesen Weg deshalb gerne mit Ihnen gemeinsam.
Sowohl den juristischen Paragraphendschungel übersetzen wir Ihnen, wie auch das verfahrensrechtliche Procedere erklären wir Ihnen jederzeit gern, damit Sie sich gemeinsam mit uns stets 'auf Ballhöhe' bewegen und zu jedem Zeitpunkt wissen, was genau Sache in Ihrem Fall ist.
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