Beißvorfall und die Folgen -
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>Ein Strafverfahren wird eingeleitet:
Vielfach wird auf Bestreben einer am Vorfall beteiligeten Person in der Folgezeit ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie als Halter des Hundes eingeleitet, der zugebissen haben soll. Das kommt besonders in den Fällen vor, in denen ein Mensch durch einen Hundebiss verletzt bzw. zu Schaden gekommen ist.
>Was Sie unbedingt machen sollten:
Unsere dringende Empfehlung: Keine Stellungnahme ohne Anwalt!
Hier gilt gleichermaßen wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde: Ihre schriftliche wie auch mündliche Aussage gelangt im gleichen Maße zur Ermittlungsakte und ist Entscheidungsgrundlage für die Feststellung eines strafbaren Verhaltens auf Ihrer Seite. Sie wissen doch auch im Strafverfahren nicht: WAS sollte man sagen soll & WANN man etwas sagen sagen soll.
Sie laufen auch hier Gefahr, Ihre vielleicht gute Ausgangsposition durch eine unbewusste Preisgabe von Detailkenntnissen nachhaltig zu verschlechtern.
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schnell & unkompliziert.
Telefon (0531) 239 269-0
>Und denken Sie stets daran:
Als beschuldigte Person in einem Strafverfahren dürfen Sie jederzeit die Aussage verweigern!
>Akteneinsicht in die Ermittlungsakte
Als 'Privatperson' bekommen Sie nur eingeschränkt die Möglichkeit, einen Blick in die Ermittlungsakte zu werfen, nämlich vor Ort bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.
Über einen Anwalt haben Sie die Möglichkeit uneingeschränkt Akteneneinsicht zu nehmen. Der Anwalt bekommt die Ermittlungsakte in sein Büro. Hier können Sie in Ruhe den Akteninhalt studieren und mit Ihrem Anwalt detailliert besprechen, um so eine Stellungnahme vorzubereiten, mit der Sie Ihre Position möglichst verbessern.
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