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Beißvorfall und die Folgen -

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Vorsicht

Anhörungsverfahren!

>So kommt der Stein ins Rollen:

Der Stadtverwaltung wird durch einen anderen Hundehalter, durch die Polizei oder durch eine andere Person der Hinweis gegeben, dass Ihr Hund an einem Beißvorfall beteiligt gewesen ein sollen.

 

>Das Schreiben vom Amt:

Sie werden dann in den nächsten Tagen Post von der zuständigen Stadtverwaltung bekommen. In dem Schreiben wird Ihnen bzw. Ihrem Hund vorgehalten, an einem Beißvorfall beteiligt gewesen zu sein, bei dem ein anderer Hund oder ein Mensch gebissen und so zu Schaden gekommen sein soll.

 

>Was Sie jetzt machen sollen:

Das Schreiben vom Amt ist überschrieben mit der Bezeichnung: Anhörungsverfahren nach § 28 VwVfG.

Sie werden damit jetzt aufgefordert, sich zu einem knapp umschriebenen Sachverhalt, der nur wenig Informationen enthält, umfassend zu äußern. Ihnen wird dazu eine Frist gesetzt.

 

>Und was Sie jetzt unbedingt machen wollen:

Sie und Ihr Hund fühlen sich natürlich zu Unrecht beschuldigt und möchten Ihre Erlebnisse und den Ablauf, so wie er sich wirklich zugetragen haben soll, unbedingt aus Ihrer Sicht - ausführlich und umfangreich - schildern.

Sie haben jetzt viele rechtliche Fragen?

Rufen Sie unser Service-Team HundeRecht.online an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Thomas Holzhauer

Rechtsanwalt

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>Jetzt aber: VORSICHT!

Die Erfahrung zeigt, das Betroffene in ihrer Einlassung viel schreiben und unbedingt ihre und die Unschuld ihres Hundes in diesem Verfahrensstadium mit Worten um jeden Preis regelrecht erzwingen wollen, weil sie sich zudem zu Unrecht beschuldigt fühlen.

 

Vielmehr laufen Sie aber Gefahr, dass Sie sich in dieser emotionalen Situation regelrecht um Kopf und Kragen schreiben mit der Folge, dass Sie der Behörde vielfach Sachverhaltsdetails mitteilen, die der Behörde bisher sogar auch aus den Schilderungen des 'Anzeigeerstatters' bisher nicht bekannt waren. Sie tragen damit also vielmehr dazu bei, die Verwaltungsakte mit - bisher auch nicht bekannten - Sachverhaltsdetails zu füllen, die sich bei der Beurteilung durch den jeweiligen Sachbearbeiter im gleichen Maße auch zu Ihrem Nachteil auswirken können.

Einlassungen von betroffenen Hundehaltern, mögen Sie auch noch so offen und ehrlich gemeint sein, können am Ende auch dazu führen, dass Ihr Hund erst recht als Gefährlicher Hund eingestuft wird.

 

>Was ist also jetzt zu tun?

Bevor Sie als nächstes zu Zettel und Stift greifen und sich zu einer umfangreichen 'Gegendarstellung' hinreißen lassen, nutzen Sie zunächst unser Angebot für eine kostenlose Ersteinschätzung in Ihrem Fall.

 

Nehmen Sie dazu zu unserem Service-Team Kontakt auf, schildern Sie Ihren Fall, lassen uns die notwendigen Unterlagen zukommen und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Gespräch mit einem Anwalt für eine rechtliche Ersteinschätzung in Ihrem konkreten Fall.

 

>Und die Frist vom Amt?

Diese Frist kann man in der Regel problemlos verlängern. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Sachbarbeiter beim Amt auf und teilen diesem mit, dass Sie zunächst mit einem Anwalt sprechen möchten, bevor sie sich zum Sachverhalt äußern wollen. Dies ist schließlich Ihr gutes Recht und kann Ihnen auch nicht verweigert werden.

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