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Die Anwaltskanzlei für

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Kostenlose Ersteinschätzung

Ihrer Ansprüche.

Wir überprüfen zunächst im Rahmen einer >kostenlosen Ersteinschätzung< die Sach- und Rechtslage in Ihrem Fall ganz genau, und sagen Ihnen dann, welche Rechte Sie gegenüber

 

> der Stadtverwaltung haben, wenn diese damit droht, dass Ihr Hund als gefährlicher Hund eingestuft werden soll,

 

> der Polizei, wenn Sie als Beschuldigter befragt werden sollen,

 

> dem Ordnungsamt, wenn Ihnen ein Bußgeld droht und

 

> anderen Personen, wenn diese von Ihnen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Sie haben jetzt viele rechtliche Fragen?

Rufen Sie unser Service-Team HundeRecht.online an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Thomas Holzhauer

Rechtsanwalt

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