Wir überprüfen zunächst im Rahmen einer >kostenlosen Ersteinschätzung< die Sach- und Rechtslage in Ihrem Fall ganz genau, und sagen Ihnen dann, welche Rechte Sie gegenüber
> der Stadtverwaltung haben, wenn diese damit droht, dass Ihr Hund als gefährlicher Hund eingestuft werden soll,
> der Polizei, wenn Sie als Beschuldigter befragt werden sollen,
> dem Ordnungsamt, wenn Ihnen ein Bußgeld droht und
> anderen Personen, wenn diese von Ihnen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
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